Allgemeine Geschäftsbedingungen von Native Creative GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

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§ 1 Allgemeines

1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit den UX Design
Leistungen der Native Creative GmbH, Belziger Str. 69-71, 10823 Berlin
(nachstehend auch „Native Creative"), gegenüber ihren Auftraggebern
(nachstehend „Auftraggeber"). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung
als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben
Auftraggeber, sofern die jeweils gültige Fassung dem Auftraggeber bei
Vertragsschluss zugänglich gemacht wird.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit
Verbrauchern.

3. Abweichende Vorschriften der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn
Native Creative hat diesen schriftlich zugestimmt. Im Einzelfall
getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang.

4. Erfüllungsgehilfen von Native Creative sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen.
5. Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg. Native Creative ist auch
berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
6. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Native Creative und dem
Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN
Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

§ 2 Leistungen von Native Creative

1. Native Creative führt UX Design Leistungen für Apps und Webseiten
durch. Hierzu beauftragt der Auftraggeber Native Creative mit der
Erbringung der Leistungen.
2. Der genaue Inhalt der Leistungen ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Unterlagen.

§ 3 Beauftragung

1. Native Creative hält sich an Angebote eine Woche gebunden, sofern
nicht anders vereinbart. Im Einzelfall kann auch eine längere
Bindungszeit vereinbart werden.
2. Ein Vertrag kommt durch Annahme in Textform (§ 126b BGB),
insbesondere per E-Mail, zustande.
3. Native Creative behält sich Eigentums- und Urheberrechte an
Angeboten und Unterlagen vor. Diese dürfen nicht ohne ausdrückliche
Zustimmung weitergegeben auszugsweise vervielfältigt oder Dritten
zugänglich gemacht werden.

§ 4 Durchführung der Aufträge, Änderungsverlangen

1. Native Creative organisiert die Leistungen selbstständig, sofern im
Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
2. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Stand der Technik
ausgeführt im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung.
3. Änderungswünsche des Auftraggebers sind nur bei beiderseitiger
Einigung und schriftlicher Zusatzvereinbarung gültig. Der Auftraggeber
kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen.
Das gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen. Native Creative wird,
wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, infolge der
gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den
Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine
entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine
Einigung, so ist Native Creative berechtigt, das Änderungsverlangen
zurückzuweisen. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der
Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann Native Creative nicht geltend
machen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der
Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der
die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs
festzuhalten sind.

§ 5 Termine

1. Der Termin für die Erbringungen der Leistungen wird individuell
vereinbart bzw. von Native Creative in der Auftragsbestätigung
angegeben. Die Einhaltung des Termins durch Native Creative setzt
dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber
voraus. Bei von Native Creative angegebenen Terminen handelt es sich

auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das
Verstreichen bestimmter Termine befreit den Auftraggeber nicht von
der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung
der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der
Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit Native Creative eine Frist
oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen
Termin" bezeichnet hat. Native Creative wird den Auftraggeber über
absehbare Verzögerungen bzw. über eine drohende Überschreitung
von Terminen informieren, soweit diese für sie erkennbar werden.
2. Sofern Native Creative verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht
zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird
Native Creative den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren
und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Dauert
das Leistungshindernis länger als vier Wochen an, sind beide Parteien
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des
Auftraggebers erstattet Native Creative unverzüglich.
3. Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den
Auftraggeber erforderlich.
4. Falls Native Creative die Herstellung eines Werkes schuldet
(Werkvertrag), ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk
unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der
Beschaffenheit des Werkes die Abnahme offensichtlich
ausgeschlossen ist. Native Creative kann dem Auftraggeber für die
Abnahme eine angemessene Frist setzen. Es wird ein
Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu
unterzeichnen ist. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn
das Werkergebnis ohne wesentliche Beanstandungen vertragsgemäß
genutzt wird und der Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Werktagen
nach Beginn der Nutzung wesentliche Mängel rügt. Wegen
unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht
innerhalb einer ihm von Native Creative bestimmten angemessenen
Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten

1. Der Auftraggeber benennt im Angebot ggf. einen Ansprechpartner, der
für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags
verantwortlich ist.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Native Creative in
angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die
Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Unterlagen,
Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhalt
und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können im Auftrag
konkretisiert werden. Der Auftraggeber informiert Native Creative
unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung
auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
3. Soweit der Auftraggeber Native Creative Informationen, Unterlagen
oder Daten zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt,
versichert er, dass er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt
ist. Soweit er dies zu vertreten hat, stellt der Auftraggeber Native
Creative insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf
einer unberechtigten Übergabe oder Verwendung beruhen.
4. Der Auftraggeber hat Native Creative innerhalb angemessener Zeit, in
der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm
von Native Creative unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und
Durchführung eines Auftrags akzeptiert oder ablehnt.

§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte

1. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung stehen dem
Auftraggeber keine Nutzungsrechte an den erstellten Werken zu; an
gelieferten körperlichen Gegenständen behält sich Native Creative das
Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor. Mit Eingang der
vereinbarten Vergütung räumt Native Creative dem Auftraggeber die
Nutzungsrechte nach den nachstehenden Absätzen ein.
2. Mit vollständiger Zahlung überträgt Native Creative dem Auftraggeber
das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht
an den erstellten Werken und Leistungen. Dies umfasst insbesondere
das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen
Wiedergabe sowie zur Bearbeitung, Umgestaltung und
Weiterentwicklung, auch durch Dritte (§ 39 UrhG). Native Creative
bleibt berechtigt, allgemein einsetzbare Ideen, Methoden, Konzepte,

Techniken sowie eigene wiederverwendbare Komponenten und Know-
how weiterhin frei zu nutzen; dies gilt nicht für die konkret für den Auftraggeber erstellten Werkergebnisse.

3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die erworbenen Nutzungsrechte an
Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern diese die Werke nicht
in einer Weise verwenden, die gegen geltendes Recht, die öffentliche
Ordnung oder die guten Sitten verstößt.

4. Native Creative ist berechtigt, das fertiggestellte Werk sowie den
Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu Zwecken der
Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Pitch-Unterlagen) zu
verwenden. Vertrauliche Informationen im Sinne des § 13 sind hiervon
ausgenommen. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 8 Vergütung

1. Native Creative erhält für die vereinbarten Leistungen eine pauschale
Vergütung ggf. nebst Gewinnbeteiligung oder eine Vergütung nach
Zeitaufwand (z.B. Stundensätze oder Tagessätze) zu den jeweils in der
Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen.
2. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, z.B. durch entsprechende
Meilensteine, sind pauschale Vergütungen wie folgt fällig und zahlbar:
50 % der Gesamtvergütung als Vorkasse sofort, spätestens 14 Tage nach der
Beauftragung,
50 % der Gesamtvergütung spätestens 30 Tage nachdem die vom
Auftraggeber definierten Ziele erreicht wurden bzw. nach Beendigung des
Auftrags.
3. Sonstige Rechnungen (z. B. nach Zeitaufwand) sind innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig und zahlbar.
4. Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des
Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
5. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19% USt., welche Native Creative
in ihren Rechnungen gesondert ausweist.

§ 9 Haftung

1. In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die
Haftung von Native Creative nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im
Übrigen ist die Haftung von Native Creative auf leicht fahrlässige
Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung

die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die
Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden und der Höhe nach höchstens auf den
Auftragswert beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer
als der vorstehenden Pflichten haftet Native Creative nicht.
2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht
bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen
Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des
Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung von Native Creative ausgeschlossen oder beschränkt,
so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Native Creative.

§ 10 Gewährleistung

1. Native Creative ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende
Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie ist
verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
2. Native Creative wird ihre Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Aufträge
mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie ist aber hinsichtlich der
inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit ihrer
Leistung auf die Mitarbeit des Auftraggebers gem. § 6 Abs. 2
angewiesen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers: Native
Creative leistet zunächst Nacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der
Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten
und Schadensersatz nach Maßgabe von § 9 verlangen. Die Verjährungsfrist
für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme; dies gilt nicht bei
Vorsatz, arglistig verschwiegenen Mängeln, Garantien sowie bei Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Einräumung von Rechten durch den Auftraggeber

1. Allein der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über alle
Rechte hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Bilder, Logos,
Unterlagen etc. verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt
werden. Jeder Auftraggeber räumt Native Creative mit der
Übermittlung von Unterlagen, Bildern, Logos etc. unwiderruflich und
unentgeltlich das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur
Nutzung und Verwertung der von ihm bereitgestellten Inhalte zum
Zwecke der Durchführung des Vertrages ein.
2. Ein Auftraggeber ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf
seine Kosten Native Creative von der Haftung freizustellen, schadlos
zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen
oder Prozessen Dritter gegen Native Creative oder ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen
Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten
oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere
Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Native Creative oder
ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen
aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des
Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltende Gesetze,
Vorschriften oder Auflagen. In einem solchen Fall informiert Native
Creative den Auftraggeber schriftlich über derartige Forderungen,
Klagen oder Prozesse. Der Auftraggeber hat sich soweit wie möglich
an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

§ 12 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

1. Die Urheberrechte an den von Native Creative und ihren Mitarbeitern
und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben bei
Native Creative. Die Einräumung der Nutzungsrechte an den
Auftraggeber richtet sich abschließend nach § 7; die nachstehenden
Beschränkungen gelten nur bis zur vollständigen Zahlung der
Vergütung.
2. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung dürfen die Leistungen nur
für die vom jeweiligen Auftrag umfassten Zwecke verwendet und ohne
ausdrückliche Zustimmung von Native Creative nicht vervielfältigt oder
verbreitet werden. Nach vollständiger Zahlung gelten die in § 7
eingeräumten Nutzungsrechte. Für Schäden aus einer unberechtigten
Vervielfältigung oder Verbreitung haftet Native Creative nicht.
3. Der Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden
Bestimmungen berechtigt Native Creative nach Maßgabe der

gesetzlichen Bestimmungen zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadensersatz.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

1. „Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Partei zur
Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über
Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Zahlenmaterial,
Zeichnungen, Bilder, Datenträger und andere Unterlagen, welche
urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten. Beide Parteien
verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende
Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur
für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu
verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die
Dauer des Auftrags hinaus.
2. Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen
Angestellten, und/ oder Dritten (bspw. Programmierer, Grafiker, etc.),
die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben,
aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des
Auftrags fort.
3. Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass
dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei
herrührt,
c) die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben
hat,
d) die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende
Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und
Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche
Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen verletzen,
e) die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen
Informationen entwickelt hat,

f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder
Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden
müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils
andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich
dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Inhalte der Aufträge
und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen von Native
Creative unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch
gespeichert und verarbeitet werden. Soweit Native Creative im Rahmen
der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers
verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag
nach Art. 28 DSGVO; ein bloßes Einverständnis ersetzt diesen nicht.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
durch Native Creative erfolgt unter Beachtung der geltenden
Datenschutzvorschriften.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger
Leistungserbringung und Abnahme. Auf unbestimmte Zeit geschlossene
Verträge oder Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuung) können
von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende in
Textform ordentlich gekündigt werden; im Einzelvertrag oder Angebot kann
abweichend eine Kündigung zum Monatsende vereinbart werden. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei
Werkverträgen bleibt das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648
BGB unberührt; Native Creative behält in diesem Fall den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Bereits erbrachte
Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht
steht ihm nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 16 Drittinhalte und Lizenzen

Soweit in die Leistungen Inhalte Dritter (z. B. Open-Source-Software,
Schriftarten, Stockmaterial, Bibliotheken) eingebunden werden, gelten hierfür
die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Die Rechteeinräumung
nach § 7 gilt insoweit nur im Rahmen dieser Lizenzbedingungen. Native
Creative weist auf wesentliche Drittlizenzen hin.

§ 17 Barrierefreiheit

Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Endprodukts,
insbesondere für die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (z.
B. nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), liegt beim Auftraggeber. Eine
barrierefreie Umsetzung schuldet Native Creative nur, soweit sie
ausdrücklich im Auftrag vereinbart ist; andernfalls ist sie gesondert zu
beauftragende Mehrleistung.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich
zulässige Regelung, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.