Allgemeine Geschäftsbedingungen von Native Creative GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit den UX Design Leistungen der Native Creative GmbH, Belziger Str. 69-71, 10823 Berlin (nachstehend auch „Native Creative“), gegenüber ihren Auftraggebern (nachstehend „Auftraggeber“). Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern.

(3) Abweichende Vorschriften der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn Native Creative hat diesen schriftlich zugestimmt. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen haben stets Vorrang.

(4) Erfüllungsgehilfen von Native Creative sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.

(5) Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg. Native Creative ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.


(6) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Native Creative und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von internationalem Einheitsrecht, insbesondere von UN Kaufrecht, ist ausgeschlossen.

§ 2 Leistungen von Native Creative

(1) Native Creative führt UX Design Leistungen für Apps und Webseiten durch. Hierzu beauftragt der Auftraggeber Native Creative mit der Erbringung der Leistungen.

(2) Der genaue Inhalt der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Unterlagen.

§ 3 Beauftragung

(1) Native Creative hält sich an Angebote eine Woche gebunden, sofern nicht anders vereinbart. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme in Schriftform oder per E-Mail zustande.

(3) Native Creative behält sich Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten und Unterlagen vor. Diese dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§ 4 Durchführung der Aufträge, Änderungsverlangen

(1) Native Creative organisiert die Leistungen selbstständig, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.

(2) Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Stand der Technik ausgeführt im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung.

(3) Änderungswünsche des Auftraggebers sind nur bei beiderseitiger Einigung und schriftlicher Zusatzvereinbarung gültig. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt nicht für bereits erbrachte Leistungen. Native Creative wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist Native Creative berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann Native Creative nicht geltend machen. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.

§ 5 Termine

(1) Der Termin für die Erbringungen der Leistungen wird individuell vereinbart bzw. von Native Creative in der Auftragsbestätigung angegeben. Die Einhaltung des Termins durch Native Creative setzt dabei die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Bei von Native Creative angegebenen Terminen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Termine befreit den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit Native Creative eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Termin“ bezeichnet hat. Native Creative wird den Auftraggeber über absehbare Verzögerungen bzw. über eine drohende Überschreitung von Terminen informieren, soweit diese für sie erkennbar werden.


(2) Sofern Native Creative verbindliche Termine aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird Native Creative den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist Native Creative berechtigt, ganz oder teilweise vom Auftrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers erstattet Native Creative unverzüglich.


(3) Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

(4) Falls Native Creative die Herstellung eines Werkes schuldet (Werkvertrag), ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme offensichtlich ausgeschlossen ist. Native Creative kann dem Auftraggeber für die Abnahme eine angemessene Frist setzen. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn das Werkergebnis selbst ohne wesentliche Beanstandungen bereits vor diesem Zeitpunkt vertragsgemäß genutzt wird. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm von Native Creative bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

§ 6 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber benennt im Angebot ggf. einen Ansprechpartner, der für alle Fragen im Rahmen der Durchführung dieses Auftrags verantwortlich ist.


(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von Native Creative in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung gemäß Auftrag wesentlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Inhalt und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können im Auftrag konkretisiert werden. Der Auftraggeber informiert Native Creative unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.


(3) Soweit der Auftraggeber Native Creative Informationen, Unterlagen oder Daten zur Verwendung im Rahmen des Auftrags überlässt, versichert er, dass er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber wird Native Creative diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen.


(4) Der Auftraggeber hat Native Creative innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktagen, mitzuteilen, ob er einen ihm von Native Creative unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung eines Auftrags akzeptiert oder ablehnt.

§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Native Creative. Nach Eingang der vereinbarten Vergütung gehen das Eigentum und die Nutzungsrechte vollständig auf den Auftraggeber über.

(2) Mit vollständiger Zahlung überträgt Native Creative dem Auftraggeber das nicht-exklusive, räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den erstellten Werken und Leistungen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die erworbenen Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben oder zu übertragen, sofern diese die Werke nicht in einer Weise verwenden, die gegen geltendes Recht, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.

(4) Native Creative behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeiten als Referenz zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht diesem schriftlich im Vorfeld der Zusammenarbeit.

§ 8 Vergütung

(1) Native Creative erhält für die vereinbarten Leistungen eine pauschale Vergütung ggf. nebst Gewinnbeteiligung oder eine Vergütung nach Zeitaufwand (z.B. Stundensätze oder Tagessätze) zu den jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen.


(2) Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, z.B. durch entsprechende Meilensteine, sind pauschale Vergütungen wie folgt fällig und zahlbar:
50 % der Gesamtvergütung als Vorkasse sofort, spätestens 14 Tage nach der Beauftragung,
50 % der Gesamtvergütung spätestens 14 Tage nachdem die vom Auftraggeber definierten Ziele erreicht wurden bzw. nach Beendigung des Auftrags.


(3) Rechnungen von Native Creative sind im Übrigen per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig und zahlbar.


(4) Rechnungen können per E-Mail übersandt werden. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.


(5) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. 19% USt., welche Native Creative in ihren Rechnungen gesondert ausweist.

§ 9 Haftung

(1) In Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung von Native Creative nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung von Native Creative auf leicht fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und damit insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Native Creative nicht.


(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


(3) Ist die Haftung von Native Creative ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Native Creative.

§ 10 Gewährleistung

(1) Native Creative ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


(2) Native Creative wird ihre Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Aufträge mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Sie ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit ihrer Leistung auf die Mitarbeit des Auftraggebers gem. § 6 Abs. 2 angewiesen.

§ 11 Einräumung von Rechten durch den Auftraggeber

(1) Allein der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass er über alle Rechte hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Bilder, Logos, Unterlagen etc. verfügt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Jeder Auftraggeber räumt Native Creative mit der Übermittlung von Unterlagen, Bildern, Logos etc. unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung und Verwertung der von ihm bereitgestellten Inhalte zum Zwecke der Durchführung des Vertrages ein.


(2) Ein Auftraggeber ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten Native Creative von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen Native Creative oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Native Creative oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen. In einem solchen Fall informiert Native Creative den Auftraggeber schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Auftraggeber hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.

§ 12 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte

(1) Die Urheberrechte an den von Native Creative und ihren Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben bei Native Creative.


(2) Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Auftrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Native Creative zu vervielfältigen und/ oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung der Leistung eine Haftung von Native Creative gegenüber Dritten, beispielsweise für die Richtigkeit der Leistung.


(3) Der Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt Native Creative nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/ oder Schadensersatz.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Bilder, Datenträger und andere Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien enthalten. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Auftrags hinaus.


(2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten (bspw. Programmierer, Grafiker, etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrags fort.


(3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.


(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Inhalte der Aufträge und die im Rahmen dieser Aufträge erstellten Leistungen von Native Creative unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten, es sei denn sie sind gesetzlich hierzu verpflichtet. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten durch Native Creative erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften.

Stand: März 2025